Corona-bedingte Hinweise des FSV Schwarz-Weiß Neunkirchen-Seelscheid 1926 e.V.

Liebe Freunde und Förderer des FSV,
liebe Gäste-Mannschaften,
liebe FSV-ler,

vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 01.09.2020 (abrufbar hier) möchten wir auf folgende Hygieneregeln und Abstandsgebote hinweisen, die auf unserer Sportanlage zu beachten sind.

Bei Zuwiderhandlungen sind wir berechtigt, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Verweisungen von der Sportanlage auszusprechen.

  • Auf der Sportanlage dürfen sich gleichzeitig nur bis zu 300 Personen aufhalten.
  • Am Eingang der Sportanlage stehen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Bitte desinfizieren Sie sich dort Ihre Hände!
  • Am Eingang der Anlage liegt eine Anwesenheitsliste aus. Darin müssen Sie sich eintragen und folgende Angaben machen: Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer. Diese Angaben dienen ausschließlich der Rückverfolgbarkeit. Sie werden unter Wahrung der Vertraulichkeit aufbewahrt und nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Fristen (derzeit: 4 Wochen) vernichtet.
  • Im Vereinsheim (EG) ist die Mund-Nasen-Maske zu benutzen (Maskenpflicht). Es ist der erforderliche Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Die Ein- und Ausgänge sind gesondert gekennzeichnet.
  • Auf dem Kunstrasenspielfeld inkl. den Coaching-Zonen sowie der Ersatzbänke dürfen sich während des Spielbetriebs nur die Mannschaften inkl. Ersatzspieler, Trainer, Betreuer und Schiedsrichter aufhalten.
  • In den Tribünenbereichen sowie im Außenbereich des Vereinsheims ist der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Mund-Nasen-Maske (Maskenpflicht) zu benutzen.
  • Der Bereich der Umkleiden und Duschen (UG) ist ausschließlich den Spielern, Trainern, Betreuern, Schiedsrichtern sowie den Hygienebeauftragten vorbehalten. In diesen Bereichen ist die Mund-Nasen-Maske (Maskenpflicht) zu benutzen.

Wir danken für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

FSV-Vorstand