Auswärtsspiele am 28.11. – Vorgaben der CoronaSchutzVO NRW

Die Coronaschutzverordnung NRW in der Fassung vom 24.11.2021 sieht in § 4 Zugangsbeschränkungen vor.

Der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauer/in ist hiernach nur imunisierten Personen gestattet. Es gilt daher die 2G-Regel (Genesen oder Geimpft).

Wir bitten die Personen, die als Zuschauer/in zum Auswärtsspiel der ersten Mannschaft nach Bornheim, der zweiten Mannschaft nach Wahlscheid und der dritten Mannschaft nach Hurst-Rosbach reisen wollen, diese Vorgaben zu beachten.

U. a. der SV Bornheim als Heimverein ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben zu kontrollieren. Es wird daher Einlasskontrollen geben. Wir bitten Sie daher, früher anzureisen und Wartezeiten beim Einlass einzukalkulieren. Ferner sollten Sie Ihren Impf- und Personalausweis griffbereit haben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

FSV-Vorstand